Der Versuch, für ein Geschäftskonto die Banking-Software VR-NetWorld — also eine Software für die internetbasierte Kontoverwaltung — zu installieren und in Betrieb zu nehmen, sollte eigentlich nach Jahren der massenweisen Computer- und Internetnutzung kein Problem darstellen.
Doch selbst mit Hilfe einer vom ethisch orientierten Geldinstitut zur Verfügung gestellten Anleitung scheitert nach der Installation der Verbindungsaufbau zum Konto permanent.
Allerdings sitzt die Problemursache nicht vor dem Computer, was sich später auch bestätigt.
Mögliche Fehlerursachen wurden überprüft und ausgeschlossen:
- Internetverbindung besteht
- Bankleitzahl ist richtig
- Kontonummer ist richtig
- Kennziffer ist richtig
- Anmeldename ist richtig
- Passwort ist richtig
Da gerade das Wochenende begonnen hat, würde eine Rückfrage beim Geldinstitut eine mehrtägige Wartezeit bedeuten.
Eine mehrstündige Recherche im Internet per Suchmaschine liefert dann endlich eine Fehlerursache, mit der bei der Software-Nutzung auf Anwendungsseite nicht gerechnet werden kann:
Die Software akzeptiert die Bankleitzahl (BLZ) des Geldinstituts nicht, sondern nur die BLZ des Mutterkonzerns.
Wenige Jahre zuvor gab es bereits ein anderes Problem mit der BLZ des Tochterinstituts. Damals war die BLZ noch nicht offiziell im bundesweiten BLZ-Register der Zentralbank anerkannt und eingetragen, doch der Geschäftskonto-Kundschaft wurde dies nicht mitgeteilt.
Resultat war, dass Rechnungen, die die BLZ ordnungsgemäß aufführten, von Schuldnern nicht beglichen werden konnten, weil beispielsweise die HBCI-Software oder ein Terminal in einem Geldinstitut nur die andere BLZ akzeptierten.
So wurde unnötig Aufregung bei Geschäftskonto-Kundschaft und deren Schuldnern erzeugt, statt im Rahmen der Kontoeröffnung rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Auch mit der Banking-Software gab es bereits vor Jahren andere Probleme außer dem BLZ-Wirrwarr.
Nachdem das Geldinstitut die TAN-Verwendung und die Online-Kontoauszüge per Webbrowser abgeschafft hatte, gab es zwar 3 Alternativen, aber nur eine davon ohne Zusatzkosten, nämlich die Software ohne Chipkarte zu verwenden. Doch, wie sich dann herausstellte, wies die Software die Funktionen für Kontoauszüge noch nicht auf, so dass dann auf Nachfrage beim Geldinstitut die Auszüge gebührenfrei per Post zugesandt wurden.
Als nach irgendeinem Update die Software dann endlich die Kontoauszüge erstellen und übermitteln konnte, konnte sie die anschließend erforderliche Bestätigungshandlung auf Anwendungsseite nicht durchführen, so dass die Kundschaft dies mit dem Geldinstitut abklären musste, um keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt zu bekommen.
Erst nach irgendeinem weiteren Update war die Funktion vollständig vorhanden.
- Warum wurde vor der Umstellung nicht zwischen Geldinstitut und Software-Hersteller abgeklärt, was die Software können muss?
- Wieso wurde die Software nicht vom Geldinstitut mit üblichen Nutzungsfunktionen getestet, bevor die Umstellung erfolgte?
- Weshalb erfolgten keine Informations-E-Mails an alle, die auf die Software umgestiegen waren, sondern wurden einzelne Anfragen abgewartet und dann beantwortet?
- Warum wollen alle Geldinstitute von ihrer Kundschaft Geld für ein Chipkartengerät, wenn dies die sicherste Methode darstellt und die Geldinstitute gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Sicherheit beim Online- und Mobile-Banking zu gewährleisten, so weit dies in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt?
Auf Anfrage beim Geldinstitut zu dem aktuellen Bankleitzahlen-Wirrwarr in der Software gibt es folgende Antwort:
»Bezüglich der BLZ arbeitet das Programm per HBCI … nur mit der BLZ der Mutterbank. Dies ist technisch bedingt und kann derzeit nicht geänderte werden.«
Die Menschheit dringt in die Weiten des Weltalls vor, aber die Software kann auch nach 6 Jahren weiterhin nur die BLZ der Mutterbank statt die des eigentlichen Geldinstituts verarbeiten und kann es nicht über die Benutzeroberfläche kommunizieren — Glanzleistung!
- Warum gibt es in der Software keinen Hinweis auf solche Sonderfälle bei der BLZ?
- Wieso steht in der Anleitung, die das Geldinstitut zur Verfügung stellt, kein Hinweis auf das BLZ-Durcheinander?
- Seit wie vielen Jahren verwenden wie viel Prozent der Kundschaft des Geldinstituts die Software, mussten sich mit dem gleichen Problem auseinandersetzen und haben beim Geldinstitut nachgefragt, ohne dass die Anleitung geändert wurde?
- Wenn bereits vor Jahren ein ähnliches Problem mit der BLZ bestand, warum informiert man die Kundschaft weiterhin ungenügend oder gar nicht?
- Hält man solch eine Nachlässigkeit für Kunden-Service?
- Ist es eine Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme für die Person, die die Fragen bei Problemen beantwortet?
- Zeit ist Geld? Wenn derart die Zeit der Kundschaft verschwendet wird, warum bekommt die Kundschaft dann nicht ein paar € gutgeschrieben?
- Ist nichts für Aufwandsentschädigungen oder Informationsverbesserungen übrig von den €-Milliarden der staatlichen Bankensubventionen; wird alles für weitere Spekulationen, Management und gut bezahltes Personal benötigt?